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Das Wichtigste zur Fahrzeug-Haftpflichtversicherung

Jedes Auto benötigt eine Kfz-Versicherung. Diese ist in Deutschland Pflicht, genau so übrigens wie in den meisten anderen Europäischen Ländern. Die Kfz Versicherung kommt zur Anwendung bei Schäden, die einem Dritten zum Beispiel bei einem Zusammenstoss verursacht werden. In diesem Fall haftet nicht nur der Fahrer, sondern auch der Halter des Fahrzeuges. Selbst dann, wenn ihm kein Verschulden am Unfall trifft. So kann sich der Gesetzgeber sicher sein, dass ein Verkehrsopfer seine berechtigen Ansprüche durchsetzen kann und diese nicht bei grossen Schadensfällen an den finanziellen Grenzen des Verursachers enden. Weil eine solche Haftpflichtversicherung obligatorisch ist und eine Bedingung darstellt, um ein Fahrzeug überhaupt im Strassenverkehr zuzulassen, sind die Versicherungen im Gegenzug verpflichtet, einen Antrag auf eine Kfz-Haftpflichtversicherung anzunehmen. Einzig in ganz bestimmten Fällen dürfen sie einen Antrag ablehnen.
Die Versicherung deckt mehrere Arten von Schäden. Die wichtigsten sind Personenschäden (bis zu 7,5 Mio. Euro pro Schadensfall), wie z.B. Heilungskosten, sowie Sachschäden. Meistens sind das Reparaturkosten. Die Kfz-Versicherung erfasst allerdings nicht den betroffenen Lenker.
Die Versicherungsprämie hängt ab verschiedenen Faktoren. Zum einen vom Fahrzeug an sich. Weiter entscheidend ist die Regionalklasse. Also der Ort, wo die Zulassung erfolgte. Die Versicherungsgesellschaften stützen sich dabei auf Statistiken, die über die Häufigkeit von Schäden in einem bestimmten Gebiet Aufschluss geben. Daneben gibt es ganz unterschiedliche Systeme, mit denen die Versicherer den Kunden Vergünstigungen gewähren. Zum Beispiel bekommt eine tiefere Prämie, wer den Führerschein schon lange hat und in dieser Zeit möglichst unfallfrei gefahren ist. Im Gegensatz dazu steigen die Prämien, wenn es häufig Unfälle gegeben hat. Wie alt das betreffende Fahrzeug ist kann ebenso eine Rolle spielen wie die Anzahl zurückgelegter Kilometer pro Jahr. Das Versicherungsunternehmen kann das Beitragsmodell weitgehend selbst bestimmen. Es kann daher schwierig sein, einzelne Angebote untereinander zu vergleichen.
In der Regel wird ein Fahrzeug auf jenes Familienmitglied in einem Haushalt eingelöst, welches die Fahrerlaubnis schon am längsten innehat. Denn bei unerfahrenen oder jungen Haltern kostet die Versicherung am meisten. Der Versicherer ist einem Opfer in jedem Fall zur Leistung verpflichtet. Sogar dann, wenn der Versicherte fahrlässig gehandelt hat. Selbst bei Trunkenheit muss die Versicherung das Verkehrsopfer entschädigen. Dann aber kann sie auf den Versicherungsnehmer Rückgriff nehmen. Das Gleiche gilt, wenn der Versicherte der Versicherung inkorrekte Angaben liefert, oder die Prämien nicht bezahlt hat. Dann kann die Versicherung ihren Versicherten nicht bloss mit einem Prämienzuschlag bestrafen, sondern unter Umständen sogar den Versicherungsvertrag ausserordentlich kündigen. Der Versicherte seinerseits kann einen Vertrag beendigen, wenn er z.B. sein Auto veräussert. Zudem besteht ein ausserordentliches Recht zur Kündigung, wenn die Beiträge heraufgesetzt werden und weiter auch im Falle eines Schadens.
Nach Beendigung des Versicherungsverhältnisses gilt eine sogenannte Nachhaftung. Das bedeutet, dass ein Versicherungsunterhmen selbst nach dem Ende eines Vertrages noch für einen weiteren Monat haftbar ist.